Supervision

„Wer weder Gründe noch Gegengründe kennt, glaubt sich allzu schnell im Recht.“

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Die Tätigkeit der Supervision ist kein freier Beruf, sondern grundsätzlich an eine Gewerbeberechtigung als Lebens- und Sozialberater gebunden. Supervision ist ein wesentliches Tätigkeitsfeld der Lebens- und Sozialberatung.

Bei der „Supervision“ handelt es sich um eine Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit arbeitsfeldbezogenen und aufgabenorientierten Themen von Menschen im Beruf oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten. Sofern die Tätigkeit der „Supervision“ gewerbsmäßig (dh. selbständig, regelmäßig und mit der Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen) betrieben wird und – insbesondere – nicht in den Vorbehaltsbereich der Psychotherapie und des psychologischen Berufes eingegriffen wird, bedarf es hierfür eine Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gemäß § 94 Z 46 iVm § 119 GewO 1994.

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