Mediation

Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: “eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen”.

Mediation “in Zivilrechtssachen” (Zivilrechtsmediation) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).

„Höchste Aufgabe des Mediators ist gemeinsam mit seiner Allparteilichkeit also das Aufsuchen jener allgemeinen elementaren Gesetze, aus denen durch reine Deduktion die Strategie zur Lösungsfindung zu gewinnen ist. Zu diesen Gesetzen führt kein logischer Weg, sondern nur die auf Einfühlung in die Erfahrung sich stützende Intuition.“

Philosophie

Medianden

Weitblick

Manipulation

Was das Auftreten der Person des Mediators betrifft, ist dieses stark mit der ihm zur Verfügung stehenden Erfahrung verknüpft. “Im Beurteilen der Gesinnung der Menschen und in der Beobachtung der Entwicklung der Dinge muss man erfahren sein, muss man tief blicken.”

Es obliegt dem Mediator ganz allein sich kontinuierlich zu verbessern und sich die Möglichkeiten seiner Persönlichkeitsentwicklung vor Augen zu führen. Persönliche Erkenntnisse sollen, insoweit sie mit seiner Neutralität vereinbar sind, für die Medianden ergebnisorientiert eingesetzt werden.

Gleichermaßen arbeitet der Mediator mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln am Fortbestehen seiner Allparteilichkeit. Auch wenn diese in der Grundethik seines Berufes fest verankert ist, darf man den ihm naturgegeben Faktor seiner subjektiven Menschlichkeit nicht außen vorlassen. Es ist seine Aufgabe, mit diesem Wissen den Verlauf einer Mediation in Bezug auf sich selbst erneut zu betrachten und sich seiner „menschlichen Fehlbarkeit“ bewusst zu werden. Erst dadurch erlangt er die Befähigung, einer Mediation entsprechend seiner Berufsethik die erforderliche Nachhaltigkeit zu geben.

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