Lebens- und Sozialberatung
„Man spricht ja mit sich selbst, nicht immer wie man denkt.“
Gerne stehe ich Ihnen als Lebens- und Sozialberater zur Verfügung!
Wohl des Klienten
Lebens- und Sozialberater haben sich in all ihren Entscheidungen und Beratungsschritten am Wohle der Klienten zu orientieren. Sie haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und bei der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen die Entwicklung der Erkenntnisse der in Betracht kommenden Wissenschaften zu beachten.
Standesgemäßes Verhalten
Lebens- und Sozialberater haben ihren Klienten bei Vorliegen einer Krankheit oder eines Anzeichens, das das Vorliegen einer Krankheit vermuten lässt, nachweislich den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung zu empfehlen.
Sonstige Berufsplichten
Lebens- und Sozialberater sind verpflichtet, ihren Klienten oder deren gesetzlichen Vertretern alle Auskünfte über die Beratung, insbesondere über die voraussichtliche Dauer und die Art der Beratung und die Höhe des pro Beratungsstunde zu bezahlenden Honorars zu erteilen.
Lebens- und Sozialberater dürfen für die Überweisung von Klienten an einen Dritten keine Vergütung nehmen oder sich zusichern lassen. Sie dürfen weiters für die Zuweisung von Klienten durch einen Dritten keine Vergütung geben oder versprechen.
Gerne können Sie uns kontaktieren!
Das Kontaktformular und die angeführte Telefonnummer, stehen zu Ihrer Verfügung.
Wir melden uns zeitnah und bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Gerne sind wir auch jederzeit unter der Telefonnummer
+43/(0)676/406 000 1 für Sie erreichbar.